Dienstleistungen
BF2 Begleitungen
BF2: Begleitfahrzeug ohne WVZ-Anlage = BF2 heißt Transportbegleitung durch Fahrzeuge mit gelben Rundumkennleuchten und Funk, die jedoch keine weiteren besonderen Anforderungen erfüllen müssen.
Es liegt im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, ob Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage erforderlich sind (VwV-StVO zu § 29 Absatz 3).
BF2 können sowohl für die Autobahn, autobahnähnliche Straßen, als auch für Strecken außerhalb der Autobahn vorgeschrieben werden.
Ob Begleitfahrzeuge ohne WVZ-Anlage erforderlich sind, ist von der Transportbreite und den besonderen örtlichen Umständen abhängig.
BF3 Begleitungen
BF3: Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage = BF3 besitzen eine WVZ-Anlage auf dem Dach, mit dem sie Verkehrszeichen nach hinten zeigen können. Dies sind „Z101 Achtung“ – „Z276 allgemeines Überholverbot“ – „Z277 Überholverbot >3,5t.“.
Ein Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage nach hinten darf nur
- zur Verdeutlichung der Gefahr durch den Großraum- und Schwertransport,
- oder zur Verdeutlichung der allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren von Großraum- und Schwertransporten
vorgeschrieben werden.
Zur Verdeutlichung der Gefahr durch einen Großraum- und Schwertransport wird Zeichen 101 (Gefahrstelle) angeordnet.
Die allgemeinen Verhaltensregeln zum Überholen und Vorbeifahren werden durch Zeichen 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) oder Zeichen 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t) verdeutlicht.
BF3Plus Begleitungen
BF3Plus: Begleitfahrzeug mit WVZ-Anlage = BF3Plus besitzen eine WVZ-Anlage auf dem Dach, mit dem sie 11 Verkehrszeichen nach hinten zeigen können. Dies sind: Z101 Achtung, Z276 allgemeines Überholverbot, Z277 Überholverbot >3,5t., Z250 Verbot der Durchfahrt, blauer Pfeil rechts bzw. links vorbei, Tempobegrenzung auf 40,60,80,100 bzw. 120 km/h
B2/3 Begleitungen
B2/3, je nach Anordnung durch die Behörden erfolgt die Begleitung variabel
Beifahrerservice
Beifahrerservice: Gestellung eines Beifahrers bei Anordnung durch die Genehmigungsbehörde